Das Karwendel: Zu den ersten Jahren des größten Tiroler Naturschutzgebiets

Nadia Winkler

Am 24. Februar 1928 wurde durch die Verordnung des Landeshauptmanns ein bedeutender Schritt für den Naturschutz in Tirol gesetzt: Das Karwendelgebiet wurde offiziell zum Naturschutzgebiet erklärt.1 Doch warum fiel die Wahl gerade auf dieses Gebiet und welche Auswirkungen hatte die Unterschutzstellung für die Region und für deren Besuch?

In diesem Beitrag werden die Hintergründe dieser Entscheidung beleuchtet und auf die Auswirkungen für die Region und ihre Besucher:innen eingegangen.

Abb. 1: Nordkette 2024. Bild: Iga Kowalczyk

Naturschutz erfordert mehr als nur gute Absichten – er muss nachhaltig und langfristig wirksam sein. Eine der Strategien, die der organisierte Naturschutz von Anfang an verfolgte, war, Gebiete auszuwählen, die groß genug sind, um eine ungestörte Entwicklung von Pflanzen und Tieren zu gewährleisten. Selbst in dem vergleichsweise spärlich besiedelten, gebirgigen Tirol war dies eine große Herausforderung. Das Karwendelgebiet bot sich jedoch aufgrund seiner Größe und den weitgehend einheitlichen Besitzverhältnissen als ideales Reservat an, zumal der meiste Wald und das Kahlgestein dem Jagdherren Robert Bosch gehörte. Diese Gegebenheit erleichterte nicht nur die Verwaltung des Gebiets, sondern auch den Schutz der vielfältigen Pflanzenwelt und der Wildbestände.2 Der Leiter der Landesfachstelle Ferdinand Röggla bestätigte in einem Schreiben vom 22. November 1929 den Umfang des neuen Naturschutzgebietes: „das Naturschutzgebiet im Karwendel [hat] ein Flächenausmass von rund 53.8000 ha = 538 km2.“3

Mit der Ausweisung des Karwendels als Naturschutzgebiet gingen strenge Regelungen einher, die nicht nur den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch den Umgang mit der alpinen Infrastruktur betrafen. So mussten bei allen Bauvorhaben, wie der Errichtung von neuen Bergwirtschaftshäusern oder Unterkunftshütten, die Gutachten des Landesdenkmalamtes eingeholt werden.4 Ein Beispiel dafür war die geplante Errichtung eines Weges vom Stempeljoch zum Lafatscherjoch. Dafür wurden Auflagen gemacht, etwa die Beschäftigung von Arbeitern, die jagdpolizeilich unbelastet waren. Zudem mussten die Bauarbeiten so durchgeführt werden, dass das Wild möglichst ungestört blieb – unnötiger Lärm wie Schreie oder Gesang waren strikt zu vermeiden. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften drohten Sanktionen, bis hin zur Beseitigung des neu errichteten Weges.5

Besonders hervorgehoben wurde das Verbot, geschützte Alpenpflanzen zu pflücken, abzuschneiden, abzureißen oder auszugraben, sofern keine spezielle Genehmigung vorlag.6 Um die Besucher:innen des Karwendelgebiets darauf aufmerksam zu machen, wurden an den Hauptzugängen zum Schutzgebiet Tafeln aufgestellt, die das Pflückverbot deutlich kommunizierten.7

Ein Thema, das über viele Jahre hinweg für Diskussionen und Kontroversen sorgte, war der Kraftwagenverkehr im Karwendeltal. Bereits im Juni 1928 wurde deutlich gemacht: „von österreichischer Seite aus scheint man übrigens einen gesteigerten Verkehr im hintersten Karwendel nicht gern zu sehen“.8 Und obwohl der Autor anführte, dass der zunehmende Verkehr und der damit verbundene Tourismus die unberührte Natur des Karwendeltals gefährden könnte, unterstrich er, „was der Fremdenverkehr für unser armes Land bedeute“.9 Aus diesem Grund sollten die Straßen und Wege ausgebaut und immer neue Gebiete erschlossen werden, um dadurch die Schönheit des eigenen Landes zu demonstrieren.10

Abb. 2: Artikel über den Fremdenverkehr im Karwendeltal in der Zeitung Tiroler Wastl

Im Jahr 1930 entbrannte die Diskussion erneut, als die Karwendelstraße in den Mittelpunkt der Auseinandersetzungen rückte. Da das Karwendeltal Teil des Naturschutzgebiets war, welches wiederum in seinem ursprünglichen Zustand erhalten bleiben sollte, musste für jede bauliche Veränderung die Genehmigung des Landesdenkmalamtes eingeholt werden. In den Diskussionen wurde betont, dass der Bau der Straße unweigerlich zur Schädigung der Natur führen würde. Diese Aussicht könnte bei den Naturschützer:innen und der lokalen Bevölkerung Besorgnis auslösen und zu einem Protest führen.11

Letztlich setzte sich der Naturschutzgedanke auch bei den Behörden durch: In einem Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Naturschutz für den Zeitraum 1929 bis 1931 wurde festgehalten, dass im Jahr 1930 die Zustimmung für die Einrichtung einer Postkraftwagenlinie nicht erteilt wurde. Diese Verweigerung der Zustimmung verdeutlichte den hohen Stellenwert, den der Schutz der Natur in dieser Region bereits damals hatte. Es war ein klares Signal, dass der Erhalt der einzigartigen Landschaft des Karwendels Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben sollte. Die Debatte um den Kraftwagenverkehr im Karwendeltal verdeutlicht die schwierige Balance zwischen dem Wunsch nach touristischer Erschließung und dem dringenden Bedürfnis, wertvolle Naturräume zu schützen.12

Das Karwendelgebiet ist heute ein Paradebeispiel dafür, wie vorausschauender Naturschutz dazu beitragen kann, naturnahe Lebensräume für kommende Generationen zu bewahren. Die Entscheidung, das Karwendel zum Naturschutzgebiet zu erklären und gleichzeitig auf den strikten Regelungen zu bestehen, unterstreicht die Bedeutung, die dem Erhalt des Naturschutzgebiets beigemessen wurde. Nur durch solch weitsichtiges Handeln konnte sichergestellt werden, dass diese Region in ihrer ursprünglichen Form erhalten blieb und auch in Zukunft ein Refugium für die Tier- und Pflanzenwelt sowie ein Rückzugsort für Erholungssuchende blieb.

Abb. 3: Blick von Nordkette auf Innsbruck 2024. Bild: Iga Kowalczyk


  1. Tiroler Bauern-Zeitung, 01.03.1928, S. 4 [https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Zeitungsarchiv/Seite/Zeitung/63017/1/01.03.1928/380200/4/ filterId-63017%01380200%014644033-query-karwendel+gr%C3%BCndung-filterIssueDate- %5B01.01.1928+TO+27.08.1929%5D-filterF_type-.html]. ↩︎
  2. AT-TLA/BBÄ ATLR ABT. Va Akten Landesfachstelle für Naturschutz 1939–1940. (für Landeshauptmann von Tirol – Landesfachstelle für Naturschutz, Abteilung Va: Aufgabenbereich: Naturdenkmal und Heimatschutz (XI/56), Kartons 1722–1724), Landesfachstelle für Naturschutz 1939, Gutachten o. D. ↩︎
  3. AT-TLA/BBÄ ATLR ABT. Va Akten Landesfachstelle für Naturschutz 1929–1938, Landesfachstelle für Naturschutz 1929, Schreiben am 22. November 1929. ↩︎
  4. Tiroler Bauern-Zeitung, 01.03.1928, S. 4. ↩︎
  5. AT-TLA/BBÄ ATLR ABT. Va Akten Landesfachstelle für Naturschutz 1929–1938, Landesfachstelle für Naturschutz 1929, Schreiben am 18. Juni 1929. ↩︎
  6. Tiroler Bauern-Zeitung, 01.03.1928, S. 4. ↩︎
  7. AT-TLA/BBÄ ATLR ABT. Va Akten Landesfachstelle für Naturschutz 1929–1938, Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Naturschutz in Tirol für die Zeit vom 1. Mai 1932 bis 1. Mai 1933. ↩︎
  8. Tiroler Wastl, 20.06.1928, S. 3. [https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Zeitungsarchiv/Seite/Zeitung/62992/1/20.06.1928/356751/3]. ↩︎
  9. Tiroler Wastl, 20.06.1928, S. 3. ↩︎
  10. Ebd. ↩︎
  11. AT-TLA/BBÄ ATLR ABT. Va Akten Landesfachstelle für Naturschutz 1929–1938, Landesfachstelle für Naturschutz 1930, Schreiben vom 21.06.1930. ↩︎
  12. AT-TLA/BBÄ ATLR ABT. Va Akten Landesfachstelle für Naturschutz 1929–1938, Landesfachstelle für Naturschutz 1933, Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Naturschutz in Tirol für die Zeit vom 15. Mai 1929 bis 30. Juni 1931. ↩︎

Nadia Winkler studiert Geschichte im Master an der Universität Innsbruck. Dieser Beitrag entstand im Rahmen der Lehrveranstaltung „Forschungslabor: Geschichte des Naturschutzes in Tirol“ im Sommersemester 2024.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Nadia Winkler (7. Dezember 2024). Das Karwendel: Zu den ersten Jahren des größten Tiroler Naturschutzgebiets. Naturschutzgeschichte(n). Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://naturschutz.hypotheses.org/1431


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